Home > Kontakt > Parken

Sehr geehrte Patienten/Patientinnen!

Am Gelände des LKI bzw. in der nächsten Umgebung stehen Ihnen folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:

 

Patienten‐An‐ bzw. Abtransport: Das Halten und Parken ist ausschließlich auf BLAU markierten Parkplätzen für die Dauer von 30 Minuten erlaubt.

 

Kostenpflichtig abgeschleppt werden: außerhalb der blau markierten Flächen abgestellte

(parkende oder haltende) Fahrzeuge (z.B. Feuerwehrzonen, Fahrbahnen,

Behindertenparkplätze ohne Behindertenausweis, reservierte Parkplätze [weiß],

Rettungsparkplätze, insbesondere Grünflächen [auch wenn keine Behinderung durch das Fahrzeug vorliegt], weiße Sperrflächen etc.).

 

Besitzstörungs‐/Unterlassungklage wird eingebracht bei: 

        ‐ Überschreiten der Ausfahrtszeit

        ‐ Nichtauslegung der Einfahrgenehmigung

 

Mit Ihrer Einfahrt akzeptieren Sie, dass Sie im Falle eines Zuwiderhandelns abgeschleppt werden und erklären sich bereits jetzt vorab dazu bereit, in einem solchen Falle die hierdurch erwachsenen Kosten

(Abschlepp‐ und Verwaltungskosten) in Ihrer Gesamtheit zu tragen!

 

  • < >: In den Kurzparkzonen außerhalb des Klinikgeländes bis zu 180 Minuten oder in der West Garage < >:  Für Patienten des LKI steht die West‐Garage (Tiefgarage am Beselepark, Eingang Innerkoflerstraße) zu Sondertarifen zur Verfügung. Der Fußweg zur Klinik beträgt ca. 5 Minuten. Es gelten folgende Tarife: West‐Garage (Sondertarife für Patienten)

Universitätsklinik für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen | Anichstrasse 35, A-6020 Innsbruck | Tel.: +43 (0)512/504 23218 , Fax: +43 (0)512/504 23217

Impressum