Zuweiser:innen
Wann sollte eine Zuweisung an die HSS-Klinik erfolgen?
Unsere Klinik für Hör-, Stimm-, Sprach- und Schluckstörungen ist spezialisiert auf die diagnostische Abklärung und Therapie funktioneller, neurologischer und entwicklungsbedingter Störungen der Kommunikations- und Schluckfähigkeit.
Wir bitten um Zuweisung in folgenden Fällen:
- Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen - insbesondere bei unklarer Hörminderung, zentralen Hörverarbeitungsstörungen (z. B. AVWS), Verdacht auf kindliche Hörstörung trotz unauffälligem HNO-Befund oder bei Diskrepanz zwischen subjektivem Hörempfinden und audiometrischen Ergebnissen.
- Stimmstörungen (Dysphonien) - funktionell, organisch oder psychogen bedingt, z. B. Heiserkeit, eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit, Stimmlippenlähmungen oder Stimmprobleme bei Berufssprechern und -sängern.
- Schluckstörungen (Dysphagien) - bei funktionellen, neurologischen oder unklaren Ursachen, insbesondere zur differenzierten Abklärung und Therapieberatung.
- Sprechentwicklungs- bzw. Sprechstörungen - z. B. bei verzögertem oder ungewöhnlichem Spracherwerb, Artikulationsstörungen, Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) oder auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).