titelbildhss

HSSZuweiser:innen

Zuweiser:innen

Wann sollte eine Zuweisung an die HSS-Klinik erfolgen?

Unsere Klinik für Hör-, Stimm-, Sprach- und Schluckstörungen ist spezialisiert auf die diagnostische Abklärung und Therapie funktioneller, neurologischer und entwicklungsbedingter Störungen der Kommunikations- und Schluckfähigkeit.


Wir bitten um Zuweisung in folgenden Fällen:

  • Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen - insbesondere bei unklarer Hörminderung, zentralen Hörverarbeitungsstörungen (z. B. AVWS), Verdacht auf kindliche Hörstörung trotz unauffälligem HNO-Befund oder bei Diskrepanz zwischen subjektivem Hörempfinden und audiometrischen Ergebnissen.
  • Stimmstörungen (Dysphonien) - funktionell, organisch oder psychogen bedingt, z. B. Heiserkeit, eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit, Stimmlippenlähmungen oder Stimmprobleme bei Berufssprechern und -sängern.
  • Schluckstörungen (Dysphagien) - bei funktionellen, neurologischen oder unklaren Ursachen, insbesondere zur differenzierten Abklärung und Therapieberatung.
  • Sprechentwicklungs- bzw. Sprechstörungen - z. B. bei verzögertem oder ungewöhnlichem Spracherwerb, Artikulationsstörungen, Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) oder auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).

Login

Melden Sie sich bitte mit Benutzername und Passwort an.

Anruf Haben Sie Schmerzen?

Gesundheitsberatung am Telefon

Anruf
Haben Sie ein gesundheitliches Problem und machen sich Sorgen?
Rufen Sie die 1450 an - ohne Vorwahl, vom Handy oder Festnetz.
Sie erhalten Auskunft über die Dringlichkeit Ihres Problems und eine passende Handlungsempfehlung. → 1450
Bereitschaftsdienst
Nachtdienst Apotheke